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Treuchtlingen: Gartenabfälle dürfen nicht mehr verbrannt werden

Copyright und Urheber siehe Treuchtlingen

In Treuchtlingen ist das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen untersagt. Wer seinen Müll loswerden will, muss nun zum Wertstoffhof.

Wer in Treuchtlingen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) bisher holzige Gartenabfälle im eigenen Garten verbrannt hat, muss nun aufpassen. Die Stadt hat die entsprechende Rechtsverordnung aufgehoben. Das bedeutet: Das Verbrennen von Holz aus dem Garten ist im bebauten Ortsteil nicht mehr erlaubt.

Die Stadt bietet stattdessen die Abgabe am Wertstoffhof in der Dietfurter Straße 2 an. Wer dort holzige Gartenabfälle oder Grasschnitt und Laub abliefert, muss mit Kosten rechnen. Die Gebühr beträgt für beide Arten von Grüngut 4,00 Euro pro Kubikmeter. Wichtig ist dabei, dass die Gartenbesitzer das Holz strikt vom restlichen Grüngut trennen müssen.

Neben dem Grüngut gibt es eine Änderung bei den Silofolien. Diese konnten bisher an vielen Wertstoffhöfen, auch in Treuchtlingen, kostenlos abgegeben werden. Das ist nicht mehr möglich, da die separate Sammlung nicht mehr sinnvoll ist. Silofolien werden nun als Abfall zur thermischen Verwertung gewertet und kosten 30 Euro pro Kubikmeter.

Die Stadt weist darauf hin, dass die Wertstoffhöfe nur begrenzte Kapazitäten haben. Deshalb können dort grundsätzlich nur kleine Mengen von bis zu etwa zwei Kubikmetern abgegeben werden. Wer größere Mengen entsorgen muss, soll sich direkt an Entsorgungsfirmen wenden.

Der Wertstoffhof in Treuchtlingen ist mittwochs und freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Samstags ist die Annahme von 8.30 bis 13.00 Uhr möglich.

Quelle: Treuchtlingen – zur Originalmeldung

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