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Treuchtlingen: Gartenabfälle dürfen nicht mehr verbrannt werden

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In Treuchtlingen gibt es neue Regeln für den Gartenabfall. Das Verbrennen von Holz im eigenen Garten ist nicht mehr erlaubt.

Wer in Treuchtlingen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) seinen Garten in Ordnung bringt, muss nun auf das Feuer verzichten. Die Stadt hat die Verordnung aufgehoben, die das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen in bebauten Ortsteilen erlaubt hatte.

Statt des Feuers müssen die Bewohner ihren Abfall nun zum Wertstoffhof in die Dietfurter Straße 2 bringen. Dort können Grüngut und holzige Gartenabfälle abgegeben werden. Die Stadt erhebt dafür eine Gebühr von 4 Euro pro Kubikmeter. Das gilt sowohl für das Holz als auch für Grasschnitt oder Laub. Wichtig ist dabei, dass die Leute das Holz strikt vom restlichen Grüngut trennen.

Auch bei den Silofolien gibt es Änderungen. Früher konnten diese an vielen Wertstoffhöfen, auch in Treuchtlingen, kostenlos abgegeben werden. Das ist nicht mehr möglich, da die Sammlung so nicht mehr sinnvoll ist. Wer Silofolien abgibt, muss nun mit Kosten von 30 Euro pro Kubikmeter rechnen. Das Material wird nun zur thermischen Verwertung geschickt.

Die Stadt weist darauf hin, dass die Wertstoffhöfe nur begrenzte Kapazitäten haben. Deshalb können dort grundsätzlich nur kleine Mengen von bis zu zwei Kubikmetern abgegeben werden. Wer mehr zu entsorgen hat, muss eine private Entsorgungsfirma beauftragen.

Der Wertstoffhof in Treuchtlingen ist mittwochs und freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Samstags ist die Annahme von 8.30 bis 13.00 Uhr möglich.

Quelle: Treuchtlingen – zur Originalmeldung

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