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Treuchtlingen: Gartenabfälle dürfen nicht mehr verbrannt werden

Copyright und Urheber siehe Treuchtlingen

In Treuchtlingen gibt es neue Regeln für den Gartenabfall. Das Verbrennen von Holz im eigenen Garten ist nicht mehr erlaubt.

Wer in Treuchtlingen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) seinen Garten pflegt, muss nun auf das Feuer verzichten. Die Stadt hat die Verordnung aufgehoben, die das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen in bebauten Ortsteilen erlaubt hat. Der Grund dafür ist eine geänderte Rechtsgrundlage.

Wer seine Gartenabfälle jetzt loswerden will, muss zum Wertstoffhof in der Dietfurter Straße 2 fahren. Dort können Grüngut und holzige Abfälle abgegeben werden. Die Stadt erhebt dafür eine Gebühr von 4 Euro pro Kubikmeter. Das gilt sowohl für das Holz als auch für Grasschnitt oder Laub. Wichtig ist dabei: Die verschiedenen Abfälle müssen strikt voneinander getrennt angeliefert werden.

Auch bei der Entsorgung von Silofolien gibt es Änderungen. Bisher konnten diese an vielen Wertstoffenhöfen, auch in Treuchtlingen, kostenlos abgegeben werden. Das ist nicht mehr möglich, da die Sammlung so nicht mehr sinnvoll ist. Wer Silofolien abgibt, muss nun mit Kosten von 30 Euro pro Kubikmeter rechnen.

Die Stadt weist darauf hin, dass die Wertstoffhöfe nur für kleine Mengen gedacht sind. Wer mehr als zwei Kubikmeter Abfall hat, muss sich direkt an eine Entsorgungsfirma wenden.

Der Wertstoffhof in Treuchtlingen ist mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 17 Uhr geöffnet. Samstags ist die Annahme von 8.30 bis 13 Uhr möglich.

Quelle: Treuchtlingen – zur Originalmeldung

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