Tiefenbach legt neue Wegerechte und Straßenfestlegungen fest
In Tiefenbach (Bayern) gibt es Änderungen bei der offiziellen Nutzung von Straßen und Wegen. Die Gemeinde hat am 27. Juli 2026 mehrere Bekanntmachungen veröffentlicht, mit denen festgelegt wird, wer welche Wege nutzen darf.
Als öffentliche Feld- und Waldwege wurden bestimmte Bereiche ausgewiesen. Zudem gibt es neue Festlegungen für die Jakob-Kerscher-Straße sowie die Margarete-Heumader-Straße.
Einige Wege wurden als beschränkt-öffentlich eingestuft. Das bedeutet, dass die Nutzung dort nicht für jeden uneingeschränkt offen ist. Dies betrifft insbesondere den beschränkt-öffentlichen Weg beim Gebäude des Kindergartens (KIGA) sowie den beschränkt-öffentlichen Weg an der Rasthofstraße an der Rohrwiese.
Mit diesen Widmungen regelt die Gemeinde rechtlich, welche Wege dem öffentlichen Verkehr offenstehen und wo Einschränkungen gelten. Weitere Details zu den genauen Verläufen der Wege sind in den offiziellen Bekanntmachungen der Gemeinde einsehbar.
Quelle: Tiefenbach – zur Originalmeldung