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Tiefenbach legt Status von Straßen und Wegen fest

In Tiefenbach gibt es neue offizielle Regelungen für mehrere Straßen und Wege. Die Gemeinde legt fest, wer diese Flächen künftig nutzen darf.

Die Gemeinde Tiefenbach (Bayern) hat eine Liste mit neuen Widmungen für Straßen und Wege veröffentlicht. Dabei geht es darum, rechtlich festzulegen, welche Wege öffentlich sind und wer sie befahren oder betreten darf.

Als öffentliche Wege wurden ein Feld- und Waldweg sowie die Jakob-Kerscher-Straße eingestuft. Diese sind grundsätzlich für die Allgemeinheit zugänglich.

Andere Flächen werden nur beschränkt öffentlich gemacht. Das betrifft die Margarete-Heumader-Straße sowie zwei weitere Wege: den Weg zum KIGA und den Weg an der Rasthofstraße an der Rohrwiese. Bei beschränkt öffentlichen Wegen kann die Nutzung unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden.

Die Bekanntmachungen traten am 27. Juli 2026 in Kraft. Die genauen Details zu den Widmungen können in der Regel bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Quelle: Tiefenbach – zur Originalmeldung

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