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Teugn: Hecken und Bäume an Straßen zurückschneiden

Die Gemeinde Teugn erinnert Grundstückseigentümer an ihre Pflicht, Gehwege und Straßen freizuhalten. Wer zu weit in den öffentlichen Raum wächst, muss schneiden.

In Teugn (Landkreis Kelheim, Bayern) müssen Grundstückseigentümer ihre Pflanzen im Zaum halten. Die Gemeinde erinnert daran, dass Gehwege und Straßen frei bleiben müssen, damit Fußgänger und Autos gefahrlos vorbeikommen.

Die Regeln sind dabei klar: Über den Gehwegen muss eine Höhe von mindestens 2,50 Metern frei sein. Auf den Fahrbahnen sind es mindestens 4,50 Meter. Das gilt nicht nur für die großen Hauptstraßen, sondern für alle Wege im Ort. Dazu gehören auch kleine Anliegerstraßen, Stichstraßen und Sackgassen.

Die Eigentümer sollen ihre Hecken und Bäume mindestens bis zur eigenen Grundstücksgrenze zurückschneiden. Dabei sollten sie bedenken, dass die Pflanzen weiterwachsen. Sie dürfen also nicht kurz nach dem Schnitt wieder in den öffentlichen Bereich ragen. Außerdem müssen Verkehrszeichen und Straßenlaternen komplett vom Bewuchs befreit werden.

Wer stark zurückschneiden will, muss auf den Kalender achten. Große Rückschnitte sind nur in der vegetationsfreien Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erlaubt. In der Schonzeit, also vom 1. März bis zum 30. September, sind nur leichte Form- und Pflegeschnitte zulässig, um den Zuwachs zu bändigen.

Quelle: Teugn – zur Originalmeldung

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