Saal an der Donau: Hecken und Bäume zurückschneiden
In Saal an der Donau (Bayern) müssen Grundstückseigentümer darauf achten, dass ihre Pflanzen nicht in den öffentlichen Raum ragen. Die Gemeinde bittet darum, Hecken, Bäume und andere Anpflanzungen so zu schneiden, dass alle sicher ankommen.
Es gibt dabei klare Regeln für die Höhe. Über den Gehwegen müssen mindestens 2,50 Meter Platz sein. Auf den Fahrbahnen ist die Vorgabe strenger: Hier müssen mindestens 4,50 Meter Höhe frei bleiben. Das gilt nicht nur für die großen Hauptstraßen, sondern auch für kleine Anliegerstraßen, Stichstraßen und Sackgassen. Außerdem dürfen Verkehrszeichen und Straßenlaternen nicht durch Blätter oder Äste verdeckt werden.
Die Pflanzen müssen mindestens bis zur eigenen Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Die Eigentümer sollten dabei bedenken, dass die Hecken weiterwachsen. Sie dürfen also nicht kurz nach dem Schnitt wieder über die Grenze ragen.
Beim Schneiden gibt es feste Zeiträume zu beachten. Wer starke Rückschnitte vornehmen will, darf dies nur in der vegetationsfreien Zeit tun. Diese geht vom 1. Oktober bis zum 28. Februar. In der sogenannten Schonzeit, also vom 1. März bis zum 30. September, sind nur leichte Pflegeschnitte erlaubt, um den Zuwachs zu bändigen.
Die Gemeinde hofft, dass die Eigentümer die Vorgaben eigenständig umsetzen, damit die Wege für alle sicher bleiben.