Taubergießen: Stocherkahnfahrten wegen Trockenheit verboten
Im Naturschutzgebiet Taubergießen (Landkreis Emmendingen, Baden-Württemberg) wird es ab dem 13. August 2026 ruhiger. Das Regierungspräsidium Freiburg hat entschieden, dass nun auch die gewerblichen Fahrten mit den traditionellen Stocherkähnen, den sogenannten Nachen, vorläufig untersagt sind. Die Anbieter dürfen ihre Gäste also nicht mehr durch die Auenlandschaft steuern.
Der Grund für das Verbot ist die anhaltende Trockenheit in diesem Sommer. Die Pegel in den Gewässern sind in den letzten Wochen stark gesunken, während das Wasser immer wärmer wurde. Das belastet die Natur extrem. Um die Fische und Wasservögel zu schützen, müssen die Belastungen für das Ökosystem jetzt so gering wie möglich gehalten werden.
Dies ist nicht die erste Einschränkung in der Region. Bereits seit dem 18. Juli dürfen private Boote wie Kanus, Kajaks oder Schlauchboote nicht mehr in der Blinden Elz, im Altrhein im Taubergießen sowie in der Alten Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen fahren.
Wie lange das Verbot für die Nachen gilt, steht noch nicht genau fest. Es ist an die Dauer der Regelung geknüpft, die bereits die privaten Bootsfahrten verbietet. Erst wenn die Wasserstände wieder steigen und die Temperaturen sinken, werden die Verbote aufgehoben.
Die Behörden werden kontrollieren, ob sich alle an die Regeln halten. Wer trotzdem auf das Wasser geht, muss mit einem Bußgeld rechnen.