Landkreis Emmendingen: Stocherkähne im Taubergießen verboten
Im Naturschutzgebiet Taubergießen (Landkreis Emmendingen, Baden-Württemberg) wird es nun noch ruhiger. Das Regierungspräsidium Freiburg hat entschieden, dass ab dem 13. August 2026 auch die gewerblichen Nachenfahrten untersagt sind. Das betrifft die traditionellen Stocherkähne, mit denen Anbieter Besucher durch die Auenlandschaft steuern.
Der Grund für das Verbot ist das Wetter. Es ist ein außergewöhnlich heißer und trockener Sommer. Dadurch sind die Pegelstände in den Gewässern stark gesunken, während das Wasser immer wärmer wurde. Die Fische und Wasservögel leiden unter diesem Stress. Um das Ökosystem zu schützen und die Belastung zu senken, müssen die Fahrten vorläufig ausgesetzt werden.
Es ist nicht das erste Mal, dass Fahrverbote ausgesprochen wurden. Bereits seit dem 18. Juli dürfen keine privaten Boote wie Kanus, Kajaks oder Schlauchboote mehr in der Blinden Elz, im Altrhein im Taubergießen sowie in der Alten Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen fahren.
Wie lange das Verbot für die Stocherkähne gilt, steht noch nicht genau fest. Es bleibt so lange in Kraft, wie auch das Verbot für die privaten Boote. Erst wenn sich die Wasserstände und die Temperaturen wieder nachhaltig erholt haben, dürfen die Kähne wieder aufs Wasser.
Die Behörden werden kontrollieren, ob sich alle an die Regeln halten. Wer trotzdem fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.