Landkreis Emmendingen: Stocherkahnfahrten im Taubergießen verboten
Im Naturschutzgebiet Taubergießen (Landkreis Emmendingen, Baden-Württemberg) wird es nun noch ruhiger. Das Regierungspräsidium Freiburg hat entschieden, dass ab dem 13. August 2026 auch die gewerblichen Nachenfahrten untersagt sind. Das sind die traditionellen Stocherkähne, mit denen Anbieter Besucher durch die Auenlandschaft steuern.
Der Grund für das Verbot ist das Wetter. Es ist ein außergewöhnlich heißer und trockener Sommer. Dadurch sind die Pegelstände in den Gewässern stark gesunken, während das Wasser immer wärmer wurde. Das belastet die Natur extrem. Um die Fische und Wasservögel zu schützen, müssen die Belastungen im Wasser jetzt so gering wie möglich gehalten werden.
Das ist nicht die erste Einschränkung in der Region. Bereits seit dem 18. Juli dürfen keine privaten Boote mehr genutzt werden. Das betrifft Kanus, Kajaks und Schlauchboote in der Blinden Elz, im Altrhein im Taubergießen sowie in der Alten Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen.
Wie lange das Verbot für die Stocherkähne gilt, steht noch nicht genau fest. Es ist an die Dauer der Allgemeinverfügung geknüpft, mit der auch die privaten Fahrten gestoppt wurden. Erst wenn die Wasserstände wieder steigen und die Temperaturen sinken, wird das Fahrverbot aufgehoben.
Die Behörden werden kontrollieren, ob sich alle an die Regeln halten. Wer trotzdem fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.