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Streit um Schildower Straße geht in nächste Instanz

Justitia Foto: © Thorben Wengert / pixelio.de

Nach einem ersten Urteil versuchen Kläger nun, den Fall vor das Oberverwaltungsgericht zu bringen. Es geht um die Verkehrssituation an der Schildower Straße in Glienicke/Nordbahn.

In Glienicke/Nordbahn (Landkreis Oberhavel, Brandenburg) geht ein Rechtsstreit um die Verkehrssituation an der Schildower Straße in die nächste Runde. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Berlin die Klage einiger Bürger als unzulässig abgewiesen. Das Gericht hatte auch direkt gesagt, dass eine Berufung nicht zugelassen wird.

Doch die Kläger lassen nicht locker. Sie haben nun fristgerecht einen Antrag gestellt, damit das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Fall doch noch einmal prüft. Damit ist das erste Urteil vorerst nicht rechtskräftig. Die Kläger müssen nun innerhalb von zwei Monaten genau begründen, warum ihr Anliegen so wichtig ist, dass eine Berufung doch zugelassen werden muss.

Die Gemeinde Glienicke/Nordbahn ist in diesem Verfahren als Beigeladene mit dabei. Bürgermeister Arno Steguweit hat bereits klargestellt, dass die Gemeinde die Meinung des Bezirksamtes Reinickendorf teilt. Er betont, dass die Schildower Straße wichtig für die Mobilität der Menschen ist. Wenn man dort den Verkehr ändert, könnte das Folgen für den Wirtschaftsverkehr und die Rettungsdienste haben. Außerdem ist die Straße eine wichtige Verbindung zwischen Glienicke und Berlin.

Jetzt liegt es allein am Oberverwaltungsgericht, ob die Argumente der Kläger ausreichen. Wenn die Richter den Antrag ablehnen, bleibt es beim ersten Urteil und die Sache ist erledigt. Wenn sie die Berufung zulassen, wird der Rechtsstreit inhaltlich neu geprüft.

Die Gemeinde hat angekündigt, das Verfahren weiter zu verfolgen und die Bürger über wichtige Neuigkeiten zu informieren. Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.

Quelle: Glienicke/Nordbahn – zur Originalmeldung

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