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Soest: Gefälschte iPhones aus weißem BMW verkauft

Drei Menschen aus Frankfurt am Main wollten auf einem Parkplatz billige Smartphones verscherbeln. Die Polizei stoppte das Geschäft rechtzeitig.

Am Mittwochabend kam es in Soest (Kreis Soest, Nordrhein-Westfalen) zu einem kuriosen Betrugsversuch. Gegen 19 Uhr beobachtete ein Mann am Opmünder Weg, wie aus einem weißen BMW heraus Mobiltelefone angeboten wurden. Ein Verkäufer versuchte, ihm ein vermeintliches iPhone für 600 Euro zu verkaufen.

Der Zeuge ließ sich nicht beirren. Er lehnte das Angebot ab und rief sofort die Polizei. Er berichtete den Beamten, dass die Leute im Auto auch andere Passanten ansprachen, um ihnen die Geräte aufzudrücken.

Wenig später fanden die Polizisten den weißen BMW mit ausländischem Kennzeichen. Bei der Kontrolle des Fahrers kam ein Handy in Folie zum Vorschein. Auf der Packung stand zwar „iPhone 17 Pro Max“, aber beim genaueren Hinsehen fielen Rechtschreibfehler und falsche Formatierungen auf. Als die Beamten das Gerät einschalteten, kam die Überraschung: Statt des Apple-Systems lief auf dem Handy Android.

Die Polizei durchsuchte den Wagen gründlich und fand insgesamt fünf weitere Handys in Folie. Drei davon waren im Kofferraum unter Kleidung versteckt, zwei weitere lagen auf der Rückbank oder im Fußraum des Beifahrers. Auch diese Geräte sahen nach Fälschungen aus. Die Polizei nahm alle Handys mit.

Im Auto saßen drei Menschen aus Frankfurt am Main: ein 32-jähriger Mann, ein 26-jähriger Mann und eine 20-jährige Frau. Alle drei haben die rumänische Staatsbürgerschaft. Nach den Befragungen wurden sie erst einmal wieder entlassen. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg ordnete jedoch an, dass jeder der drei eine Sicherheitsleistung von 400 Euro zahlen muss. Die Beschuldigten stimmten zudem zu, dass die gefälschten Handys vernichtet werden.

Die Polizei warnt nun alle Bürger vor solchen „Schnäppchen“. Wer hochwertige Elektronik spontan von Fremden auf Parkplätzen kauft, riskiert sein Geld. Besonders verdächtig seien extrem niedrige Preise oder Fehler auf der Verpackung. Wer solche Angebote sieht, soll die 110 wählen.

Ob und inwieweit sich die drei Menschen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen wegen Betrugs und möglicher Verstöße gegen Markenrechte dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Kreispolizeibehörde Soest – zur Originalmeldung

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