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Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt

Abbildung Screen Handy mit QR Code Foto: Foto: Gemeinde Seefeld&nbsp

Wer in Seefeld bauen will, muss sich an ein neues Verfahren gewöhnen. Ab dem 1. Januar 2025 ändern sich die Regeln für Bauanträge.

In der Gemeinde Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung für alle, die ein Bauvorhaben planen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.

Das bedeutet konkret: Bauanträge müssen ab diesem Datum digital eingereicht werden. Zuständig für die Annahme der digitalen Anträge ist das Landratsamt Starnberg.

Neben dieser Änderung gibt es weitere Informationen für die Bürger der Gemeinde. Wer eine Solaranlage auf dem Dach plant, kann im Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg prüfen, ob das eigene Haus dafür geeignet ist. Zudem stellt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eine Broschüre zum Thema Starkregen bereit, um die Menschen besser vor extremen Wetterereignissen zu schützen.

Auch im Wald gibt es eine Bitte der Gemeinde: Hundebesitzer sollen ihre Tiere derzeit an die Leine nehmen. Wenn Hunde ohne Leine laufen, schrecken sie das Wild auf oder jagen es im schlimmsten Fall sogar.

Für Interessierte an der Ortsgeschichte ist zudem der zweite Band der Chronik von Seefeld erschienen. Weitere Details zu den Neuerungen im Bauverfahren sind über die Gemeinde verfügbar.

Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung

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