Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
Für Hausbesitzer und Planer in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung im Bauwesen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für das Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge müssen ab diesem Zeitpunkt digital eingereicht werden. Zuständig für die Bearbeitung ist das Landratsamt Starnberg. Die bisherigen Wege über die Gemeinde ändern sich damit.
Neben dieser Neuerung gibt es weitere Informationen für die Bürger. Wer eine Solaranlage auf dem Dach plant, kann das neue Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg nutzen. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist.
Zudem gibt es einen Hinweis zum Naturschutz: Die Gemeinde bittet Hundebesitzer, ihre Tiere im Wald an die Leine zu nehmen. Das Wild wird sonst aufgeschreckt oder im schlimmsten Fall sogar gerissen.
Wer sich für die Geschichte des Ortes interessiert, kann zudem den zweiten Band der Chronik zur Ortsgeschichte von Seefeld lesen. Außerdem stellt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eine Broschüre zum Thema Starkregen zur Verfügung.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung