Sachsen will Tempo 60 für alle Kleinkrafträder
In Sachsen gibt es bei Kleinkrafträdern eine kuriose Situation: Manche dürfen 60 km/h fahren, andere nur 45 km/h, obwohl sie technisch genau gleich gebaut sind. Das liegt an einer alten Sonderregelung aus dem Einigungsvertrag. Diese gilt nur für Fahrzeuge, die damals in der DDR zugelassen wurden. Wer ein baugleiches Modell aus dem Ausland wieder nach Deutschland importiert hat, bleibt auf 45 km/h beschränkt. Bekannt ist das vor allem bei Simson-Modellen, betrifft aber eigentlich alle Hersteller.
Verkehrsministerin Regina Kraushaar findet das unfair. Sie sagt, es sei unverständlich, warum die Technik bei einem Fahrzeug bei 45 km/h begrenzt wird, während das baugleiche Modell schneller fahren darf. Ihr Motto ist: Gleiche Technik, gleiches Tempo. Es soll keine Rolle mehr spielen, wo das Fahrzeug einmal zugelassen wurde oder welches Typenschild daran klebt.
Da die Geschwindigkeiten für diese Fahrzeugklasse aber durch europäisches Recht festgelegt sind, kann Sachsen das nicht alleine entscheiden. Deshalb will die Staatsregierung eine Initiative im Bundesrat starten. Ziel ist es, die Bundesregierung zu überzeugen, die Regeln auf europäischer Ebene zu ändern. Nur so kann eine Lösung her, die für alle Mitgliedstaaten gilt und dauerhaft Bestand hat.
Die nötige Vorlage für das Kabinett soll möglichst schnell beschlossen werden. Ob die anderen Bundesländer und die EU-Partner diesem Plan folgen, bleibt abzuwarten. Weitere Details zum Zeitplan liegen bislang nicht vor.