Sachsen fordert mehr Geld vom Bund für Klimaanpassung
In Sachsen (Freistaat Sachsen) wird es immer öfter heiß und trocken. Um die Städte und Gemeinden darauf vorzubereiten, braucht es Geld für Hitzeschutz, mehr Grünflächen oder das Aufbrechen von versiegelten Flächen. Bisher unterstützt das Land Sachsen die Kommunen und Firmen mit Fördermitteln. Doch Wirtschafts- und Klimaschutzminister Dirk Panter sagt deutlich: Das können die Länder und Städte auf Dauer nicht alleine bezahlen.
Deshalb begrüßt Panter einen Vorschlag von Bundesumweltminister Carsten Schneider. Die Klimaanpassung soll im Grundgesetz als sogenannte Gemeinschaftsaufgabe verankert werden. Das bedeutet, dass sich der Bund verlässlich und dauerhaft an den Kosten beteiligt. Ein konkreter Formulierungsvorschlag dafür liegt bereits auf dem Tisch. Am 29. September 2026 wird das Thema in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Klima, Energie, Mobilität – Nachhaltigkeit (BLAG KliNa) weiter besprochen.
Minister Panter will weg von komplizierten Förderprogrammen, bei denen man jedes Mal neue Anträge stellen muss. Stattdessen fordert er eine unbürokratische und planbare Finanzierung. So hätten die Kommunen den nötigen Spielraum, um vor Ort selbst zu entscheiden, welche Maßnahmen am sinnvollsten sind.
Aktuell gibt es im Grundgesetz nur zwei solche Gemeinschaftsaufgaben: die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) sowie die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Die GAK hilft zwar teilweise bei der Landwirtschaft oder Wasserwirtschaft, deckt aber den Schutz in Städten nicht ausreichend ab. Deshalb ist die neue Regelung so wichtig.
Zusätzlich setzt Sachsen auf einen weiteren Weg: Zusammen mit Bayern fordert das Land, dass die Bundesländer künftig 25 Prozent der Einnahmen aus dem Emissionshandel bekommen. Auch das würde mehr Geld für die Klimaanpassung bringen. Ob und wann die Änderung des Grundgesetzes kommt, wird nun in den kommenden Beratungen geklärt.