Dresden: Schusswaffe-Verdächtiger darf im Krankenhaus bleiben
Die Staatsanwaltschaft und die Polizei in Dresden (Sachsen) ermitteln gegen einen 41-jährigen Türken. Dem Mann wird vorgeworfen, eine Schusswaffe unerlaubt besessen, jemanden bedroht und versucht zu verletzen zu haben.
Zuvor hatte ein Gericht am 16. Juli 2026 einen Unterbringungsbefehl erlassen. Das bedeutet, dass der Mann eigentlich in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden sollte. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft jedoch einen Antrag gestellt, diesen Befehl außer Vollzug zu setzen. Die zuständige Richterin am Amtsgericht Dresden hat dem zugestimmt, allerdings unter strengen Auflagen.
Der Grund für die Entscheidung ist der Gesundheitszustand des Mannes. Er ist aufgrund seiner Verletzungen bettlägerig und muss weiterhin im Krankenhaus behandelt werden. Zudem leidet er an einer schweren psychischen Erkrankung. Er bekommt Medikamente gegen diese Krankheit, wobei das Klinikpersonal genau darauf achtet, dass er die Tabletten auch wirklich einnimmt. Ein Sachverständiger schätzt zudem, dass von dem Mann aktuell keine Gefahr mehr ausgeht.
Es wird erwartet, dass der Mann noch für längere Zeit im Krankenhaus bleiben muss. In den Ermittlungen ging es auch um die Frage, ob der Mann aus islamistischen Gründen gehandelt hat. Bisher haben die Beamten keine Hinweise darauf gefunden. Auch der Gutachter konnte keine islamistischen Gedankengänge bei dem Beschuldigten feststellen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.