Reitzenhain und Bärenstein: Geldstrafen und Abschiebung am Wochenende
Ein 56-jähriger Slowake musste am Wochenende ins Gefängnis. Er war vom Amtsgericht Neuwied wegen Gefährdung im Straßenverkehr verurteilt worden. Er sollte eine Geldstrafe von 2000 Euro zahlen, konnte das Geld aber nicht aufbringen. Deshalb wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, um dort eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen abzusitzen.
Ein anderer Mann hatte Glück im Spiel. Ein 61-jähriger Deutscher wurde am 29. August in Reitzenhain (Sachsen) kontrolliert. Die Beamten stellten fest, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ihn wegen Betruges gesucht hatte. Er schuldete 18000 Euro. Da er die Summe sofort bezahlen konnte, entging er einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen.
Ähnlich lief es bei einem 29-jährigen Rumänen. Er wurde am 28. August am Grenzübergang in Reitzenhain gestoppt. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern suchte ihn zur Strafvollstreckung, weil er Steuern hinterzogen hatte. Er zahlte die geforderte Geldstrafe von 760 Euro direkt vor Ort und durfte danach weiterfahren.
Neben den Geldstrafen gab es Probleme mit den Aufenthaltsgenehmigungen. Am 29. August gegen 08:15 Uhr hielten die Beamten in Reitzenhain einen 51-jährigen Ukrainer an. Da er keinen gültigen Aufenthaltstitel für den Schengenraum hatte, schickten die Polizisten ihn zurück in die Tschechische Republik.
Am 30. August gegen 16:50 Uhr kam es dann auf der B95 bei Bärenstein (Sachsen) zu einer weiteren Kontrolle. Die Polizei stoppte einen Kleintransporter mit sieben Albanern. Während die anderen Passagiere gültige Pässe hatten, gab es beim 29-jährigen Fahrer Probleme. Er war bereits 63 Tage länger im Land geblieben, als es sein Visum erlaubte. Die Beamten nahmen ihn mit zum Revier Schmalzgrube. Er wird heute vom Flughafen Berlin in seine Heimat abgeschoben.
Die Ermittlungen in den verschiedenen Fällen sind abgeschlossen bzw. die Maßnahmen wurden vollzogen.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Chemnitz – zur Originalmeldung