Reichelsheim startet Aufklärungskampagne für E-Scooter-Fahrer
In Reichelsheim (Wetteraukreis, Hessen) sind E-Scooter mittlerweile ein beliebtes Verkehrsmittel. Ob auf dem Weg zur Arbeit, zum Sport oder zur Schule – immer mehr Menschen nutzen die Elektroroller. Damit das Ganze aber sicher bleibt, macht sich die Gemeinde ab sofort an einer Aktion des Polizeipräsidiums Südhessen beteiligt.
In den nächsten Wochen wird die Gemeinde in einer Beitragsreihe über die wichtigsten Regeln aufklären. Besonders Jugendliche, Eltern und Leute, die nur selten einen Scooter nutzen, sollen so die Risiken im Verkehr besser verstehen.
Es gibt dabei klare Gesetze, an die sich alle halten müssen. So dürfen E-Scooter erst ab 14 Jahren gefahren werden. Ein Führerschein ist zwar nicht nötig, aber die normale Straßenverkehrsordnung gilt trotzdem. Wer einen Radweg oder eine Schutzspur sieht, muss diese benutzen. Gibt es keinen Radweg, gehört der Fahrer auf die Straße. Die Gehwege sind hingegen tabu, außer ein Schild erlaubt es ausdrücklich.
Ein wichtiger Punkt ist die Sicherheit: Auf einem Scooter darf immer nur eine einzige Person stehen. Wer jemanden mitnimmt, riskiert einen Unfall. Auch beim Alkohol ist Vorsicht geboten. Hier gelten dieselben Grenzwerte wie beim Autofahren. Für alle unter 21 Jahren sowie für Leute in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Zwar schreibt das Gesetz keinen Helm vor, aber die Gemeinde und die Polizei raten dringend dazu, trotzdem einen zu tragen. Nur so lassen sich schwere Kopfverletzungen bei einem Sturz vermeiden.