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Reichelsheim informiert über Regeln für E-Scooter

Infografik der Gemeinde Reichelsheim zu technischen und rechtlichen Voraussetzungen für E-Scooter (Zulassung, Kennzeichnung, Höchstgeschwindigkeit). Copyright und Urheber siehe Reichelsheim

Wer mit dem Elektroroller unterwegs ist, muss einige technische Regeln beachten. Die Gemeinde Reichelsheim klärt auf, was legal ist und wo die Gefahren lauern.

In Reichelsheim (Wetteraukreis, Hessen) gibt es eine neue Informationsreihe für alle, die gerne mit dem E-Scooter fahren. Die Gemeinde macht das im Rahmen einer Kampagne des Polizeipräsidiums Südhessen. Nachdem es zuerst um das richtige Verhalten im Verkehr ging, stehen nun die Technik und das Recht im Vordergrund.

Ein E-Scooter darf in Deutschland nicht einfach so auf die Straße. Damit die Fahrt legal ist, darf das Fahrzeug bauartbedingt maximal 20 km/h schnell fahren. Außerdem braucht jeder Roller eine Allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE. Ganz wichtig ist auch die Versicherung: Wer ohne Haftpflichtversicherung fährt, riskiert Ärger. Der Beweis dafür ist die kleine Versicherungsplakette, die hinten am Fahrzeug kleben muss.

Zudem muss jedes Gerät ein Typenschild haben, das man gut lesen kann. Darauf müssen der Typ, das Modell, der Hersteller und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) stehen. Ebenfalls wichtig sind die ABE-Nummer, das Baujahr und die maximale Geschwindigkeit von 20 km/h.

Ein besonderes Thema ist das Tuning. Wer die Software oder die Mechanik manipuliert, um schneller zu fahren, bekommt Probleme. In diesem Fall erlischt sofort die Betriebserlaubnis und auch der Versicherungsschutz ist weg. Wer seinen Scooter tunt oder anderen zeigt, wie das geht, kann sich sogar strafbar machen. Das kann teure Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar eine Strafanzeige zur Folge haben.

Quelle: Reichelsheim – zur Originalmeldung

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