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Polizeigewerkschaft fordert härtere Strafen nach Berlin-Anschlag

Nach dem Angriff im Umfeld des Christopher Street Days in Berlin fordert die DPolG Niedersachsen neue Gesetze und eine bessere Überwachung von Gefährdern.

In Berlin gab es einen Anschlag im Umfeld des Christopher Street Days. Dieser Angriff auf die queere Community hat nun die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Niedersachsen dazu bewegt, lautstark Forderungen zu stellen. Die Gewerkschaft möchte, dass der Staat die Menschen, die frei und selbstbestimmt leben, besser schützt.

Ein großes Problem sieht die DPolG bei der Auswertung von Daten. Oft liegen wichtige Informationen zwar vor, aber sie sind in verschiedenen Systemen oder bei unterschiedlichen Behörden verteilt. Die Beamten schaffen es nicht mehr, diese riesigen Datenmengen von Hand zu prüfen und Zusammenhänge rechtzeitig zu erkennen. Deshalb fordert die Gewerkschaft eine moderne Software, die Daten besser strukturiert und Verbindungen sichtbar macht. Das Gesetz müsse hierfür angepasst werden, damit Datenschutz und Sicherheit Hand in Hand gehen.

Zusätzlich geht es um die Überwachung von Terroristen. Die DPolG will, dass elektronische Fußfesseln konsequenter eingesetzt werden. Diese Geräte sollen nicht nur zeigen, wo jemand ist, sondern als echtes Warnsystem dienen. Wenn ein Gefährder eine verbotene Zone betritt, soll sofort eine Meldung an die Polizei gehen, damit die Beamten schnell eingreifen können.

Besonders deutlich wird die Kritik beim Jugendstrafrecht. Aktuell können Täter zwischen 18 und 21 Jahren oft noch nach Jugendrecht verurteilt werden. Die DPolG findet das bei schwersten Taten nicht mehr zeitgemäß. Wer volljährig ist und bewusst Menschen tötet oder Terroranschläge plant, soll sich grundsätzlich vor einem Erwachsenengericht verantworten müssen. Die persönliche Reife könne man dann immer noch bei der Strafe berücksichtigen, aber das Jugendstrafrecht solle bei schweren Gewalt- und Staatsschutzdelikten nicht mehr greifen.

Die Gewerkschaft betont, dass es keine absolute Sicherheit gibt. Der Staat müsse aber alles tun, was rechtlich möglich ist, um Gefahren früh zu erkennen und die Menschen zu schützen.

Quelle: DPolG Niedersachsen – zur Originalmeldung

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