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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau an der Grillhütte auf der Kleinebene feiern will, muss sich an neue Regeln halten. Seit 2024 gibt es dort ein Schloss und eine Kaution.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Die Hütte liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen Spielplatz, vier Tische mit Bänken und einen gemauerten Grill mit Rost.

Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt gehandelt. Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen möchte, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Adresse und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Barkaution von 100 Euro bezahlen. Diese hinterlegt man am Tag vor der Nutzung und bekommt sie zurück, wenn man den Schlüssel am Tag danach wieder abgibt. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Hütte, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Kosten für die Nutzung sind gestaffelt: Unter der Woche ist es von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Abends sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld. Je nach Dauer liegt die Gebühr zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie eine interne Veranstaltung machen. Wer absagt, muss dies bis 48 Stunden vorher tun, sonst wird die Gebühr fällig.

Es gibt wichtige Regeln für die Nutzer: Strom, Wasser und Toiletten fehlen vor Ort. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle sind nicht erlaubt. Die Asche darf nicht in den Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zudem muss jeder einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten.

Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Wenn die Stadt eine Waldbrandgefahr ausruft, kann die Nutzung kurzfristig verboten werden. In diesem Fall wird die Gebühr erstattet.

Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, fährt ebenfalls über die B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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