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Odenwaldkreis verlängert Verbot für Wasserentnahme

Wer im Odenwaldkreis Wasser aus Bächen oder Seen schöpft, riskiert nun länger ein Bußgeld. Das Verbot gilt wegen der Trockenheit bis Ende September.

Im Odenwaldkreis (Hessen) bleibt das Verbot für die Wasserentnahme bestehen. Eigentlich sollte die Regelung früher enden, doch die anhaltende Trockenheit macht es nötig: Das Verbot wird bis einschließlich 30. September 2026 verlängert.

Das bedeutet konkret, dass niemand Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen entnehmen darf. Das gilt sogar für Leute, die ein Grundstück direkt an einem Gewässer haben. Die Pegelstände sind durch die Hitze und den fehlenden Regen so niedrig, dass die Natur das restliche Wasser dringend selbst braucht.

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Vieh darf weiterhin getränkt werden. Außerdem ist es erlaubt, Wasser mit kleinen Handgefäßen zu schöpfen.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen. Die Entnahme von Wasser ist in diesem Zeitraum eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeldern geahndet. Die offizielle Allgemeinverfügung dazu kann auf der Homepage des Landkreises unter www.odenwaldkreis.de an der amtlichen Bekanntmachungen eingesehen werden.

Quelle: Odenwaldkreis – zur Originalmeldung

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