Nürnberg führt Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen ein
Wer in Nürnberg (Mittelfranken, Bayern) eine Unterkunft kurzfristig vermietet, muss künftig auf die Passen der Stadt. Das gilt zum Beispiel für Ferienwohnungen, Unterkünfte für Monteure oder Angebote auf Online-Plattformen. Ab dem 1. Oktober 2026 müssen sich alle Vermieter registrieren.
Der Stadtrat hat diese Änderung der Zweckentfremdungsverbotssatzung bereits am 22. Juli beschlossen. Die Anmeldung läuft ab Oktober 2026 digital. Wer sich erfolgreich anmeldet, bekommt für jede Unterkunft eine eigene Registrierungsnummer. Diese Nummer muss dann zwingend in das Online-Angebot geschrieben werden.
Die Stadt will damit den Wohnraum besser schützen und mehr Durchblick bekommen. Bisher war es für die Behörden oft schwierig, Verstöße nachzuweisen. In Online-Anzeigen fehlten oft die genaue Adresse oder der Name des Betreibers. Durch die neue Regelung und eine digitale Infrastruktur bekommt die Stadt nun regelmäßig Daten von den Online-Plattformen. So lässt sich genau prüfen, wer welche Wohnung wie oft vermietet.
Die Registrierung ist jedoch keine Genehmigung. Wer seine Wohnung zweckentfremdet, braucht in bestimmten Fällen weiterhin eine offizielle Erlaubnis. Die Grundlage für die neuen Regeln sind das Bayerische Zweckentfremdungsgesetz und eine EU-Verordnung.
Die Stadt betont, dass der Schutz von Wohnraum bereits funktioniert. Seit 2019 wurden so 484 Fälle von Zweckentfremdung gestoppt oder verhindert. Fast die Hälfte der gemeldeten Einheiten für Ferienwohnungen oder Monteure ist im selben Zeitraum verschwunden.
Damit die Kontrollen auch klappen, stellt die Stadt mehr Personal ein. Zwei neue Vollzeitstellen sollen helfen, den Bearbeitungsstau abzubauen. Das Ziel ist es, Wohnungen, die illegal als Ferienunterkunft genutzt werden, wieder dem normalen Mietmarkt zuzuführen.
Quelle: Nürnberg – zur Originalmeldung