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Namensänderung im Landkreis Starnberg: Das sind die Regeln

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, welche Behörde zuständig ist und welche Gründe anerkannt werden.

Nicht jeder kann einfach so seinen Namen ändern. Im Landkreis Starnberg (Oberbayern) gibt es dafür zwei verschiedene Wege, je nachdem, warum die Änderung gewünscht ist.

Wenn es um klassische familienrechtliche Dinge geht, ist das Standesamt am Wohnort die richtige Adresse. Das gilt zum Beispiel bei einer Hochzeit, einer Scheidung, einer Adoption oder wenn ein Kind geboren wird. Auch wenn Eltern ihren Namen wechseln oder die gemeinsame Sorge begründet wird, läuft das über das Standesamt.

Schwieriger wird es, wenn man den Namen aus anderen Gründen ändern will. Das nennt sich öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hier ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Man kann den Namen nicht einfach aus Lust am neuen Design ändern, sondern braucht einen sogenannten wichtigen Grund. Das Gesetz ist hier sehr streng.

Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn der Name lächerlich klingt oder anstößig ist. Auch extrem lange Namen, die man kaum schreiben oder aussprechen kann, können ein Grund sein. Wer frisch eingebürgert wurde, kann innerhalb eines Jahres einen Namen fremdsprachigen Ursprungs ändern. Wer eine seelische Belastung durch den Namen nachweisen kann, benötigt dafür ein ärztliches Attest oder ein psychologisches Gutachten.

Die Kosten für diese Behördengänge sind hoch. Für eine Änderung des Familiennamens kann eine Gebühr von bis zu 1500 Euro anfallen. Bei Vornamen liegt die Höchstgrenze bei 500 Euro. Selbst wenn ein Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird, müssen die Antragsteller einen Teil der Kosten übernehmen.

Wer einen Antrag beim Landratsamt stellen will, muss verschiedene Unterlagen einreichen. Dazu gehören der Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Personenstandsurkunden und für alle ab 14 Jahren ein Führungszeugnis.

Ansprechpartnerin im Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 ist Frau Plötz (Zimmer OG.153). Erreichbar ist sie unter der Telefonnummer 08151 148-77926. Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Servicezeiten variieren: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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