Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer in seinem Namen unglücklich ist, kann ihn nicht einfach so ändern. In Deutschland gibt es keine völlige Namensfreiheit. Das bedeutet: Vor- und Familiennamen kann man nicht willkürlich wählen. Es gibt jedoch zwei verschiedene Wege, wie eine Änderung im Landkreis Starnberg (Oberbayern, Bayern) möglich ist.
Der erste Weg führt über das Bürgerliche Gesetzbuch. Hier geht es meist um Ereignisse in der Familie. Wer heiratet, sich scheiden lässt oder ein Kind bekommt, kann oft den Namen anpassen. In diesen Fällen ist nicht das Landratsamt zuständig, sondern das Standesamt am Wohnort.
Schwieriger ist die sogenannte öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hierfür ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Ein Antrag wird nur genehmigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das kann zum Beispiel sein, wenn der Name lächerlich klingt, etwa wie „Schluckspecht“, oder wenn er extrem kompliziert geschrieben wird. Auch nach einer Einbürgerung kann man innerhalb eines Jahres den Namen anpassen. Wer jedoch nur einen anderen Rufnamen nutzen möchte, muss keinen Antrag stellen, da man sich im Alltag frei aussuchen kann, welcher der Vornamen verwendet wird.
Die Kosten für diesen Behördengang sind hoch. Für die Änderung des Familiennamens kann eine Gebühr von bis zu 1500 Euro anfallen. Bei einer Änderung des Vornamens liegt die Höchstgrenze bei 500 Euro. Selbst wenn ein Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird, fallen Kosten in Höhe von einem Zehntel bis zu drei Vierteln der Gebühr an.
Wer es versuchen will, benötigt verschiedene Unterlagen. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie aktuelle Personenstandsurkunden. Ab 14 Jahren ist zudem ein Führungszeugnis nötig. Wer psychisch unter seinem Namen leidet, sollte ärztliche Atteste oder Gutachten einreichen.
Ansprechpartnerin im Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 ist Frau Plötz. Besuche im Zimmer OG.153 sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Servicezeiten variieren: Montags, dienstags und donnerstags ist das Amt länger besetzt, mittwochs und freitags bereits ab 14 Uhr geschlossen.