Murr führt neue Katzenschutzverordnung ein
Die Gemeinde Murr (Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg) wehrt sich gegen die hohe Zahl freilebender Katzen. Der Gemeinderat hat deshalb am 21. Juli 2026 eine neue Katzenschutzverordnung beschlossen. Ziel ist es, das Leiden der Tiere zu verringern. Die neuen Regeln treten am 1. August 2026 in Kraft.
Das bedeutet für alle Katzenbesitzer im Ort: Wer eine Halterkatze hat, die mindestens fünf Monate alt ist und unkontrolliert frei läuft, muss sie kastrieren lassen. Zudem muss das Tier durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung im Ohr dauerhaft gekennzeichnet werden. Die Halter müssen ihre Tiere in einem kostenfreien Register anmelden. Zur Auswahl stehen dabei Tasso e.V. oder FINDEFIX vom Deutschen Tierschutzbund.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Findet die Gemeinde eine unkastrierte Halterkatze, wird der Besitzer aufgefordert, das Tier operieren zu lassen. Bis der Halter gefunden ist, kann die Gemeinde die Katze einsammeln. Wenn das Tier nicht gekennzeichnet ist und der Besitzer nicht innerhalb von 48 Stunden auftaucht, lässt die Gemeinde die Katze auf Kosten des Halters kastrieren und setzt sie danach wieder an derselben Stelle frei.
Auch für Katzen, die gar keinen Besitzer mehr haben, gibt es Maßnahmen. Die Gemeinde darf diese freilebenden Katzen einfangen, kennzeichnen, registrieren und kastrieren. Danach kommen sie wieder an ihren ursprünglichen Fundort zurück.
Um die Tiere fangen zu können, darf die Gemeinde auch Privatgrundstücke oder Betriebsgelände betreten. Die Eigentümer müssen dies dulden und die Beamten bei der Suche unterstützen. Wer eine Ausnahme von der Kastrationspflicht möchte, kann einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde stellen.
Die Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Gemeinde Murr.
Quelle: Murr – zur Originalmeldung