Auenwald: Unbebaute Grundstücke müssen einmal jährlich gepflegt werden
In Auenwald (Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg) gibt es eine wichtige Regelung für alle, denen ein unbebautes Grundstück gehört. Laut dem Landschaftspflegegesetz von Baden-Württemberg müssen diese Flächen mindestens einmal im Jahr bewirtschaftet werden.
Das bedeutet konkret: Die Besitzer müssen dafür sorgen, dass die Grundstücke nicht einfach verwildern und zuwuchern. Am einfachsten geht das durch regelmäßiges Mähen. Auch andere Maßnahmen sind möglich, solange sie ökologisch vertretbar sind. Ziel ist es, die Kulturlandschaft zu schützen und die Naturvielfalt zu erhalten.
Die Gemeinde richtet sich nun an alle Eigentümer, die ihre Flächen in diesem Jahr noch nicht gepflegt haben. Diese Besitzer werden gebeten, die notwendigen Arbeiten bis zum Ende des Jahres zu erledigen.
Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.
Quelle: Auenwald – zur Originalmeldung