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München: Streit um Olympia-Werbung auf Instagram

Ein Influencer postete kostenlos über die Olympiabewerbung von München. Nun stellt sich die Frage, ob das eigentlich verbotene politische Werbung war.

In München (Bayern) gibt es derzeit einen politischen Streit darüber, wo die Grenze zwischen Information und Werbung verläuft. Im Zentrum steht der Influencer Paul Bunne. Er hatte sich in einem Beitrag auf Instagram positiv zur Bewerbung Münchens für die Olympischen Spiele geäußert. Bunne hat für diesen Post kein Geld bekommen.

Doch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien war mit dem Beitrag nicht einverstanden. Die Behörde beanstandete den Post, weil er nicht als politische Werbung gekennzeichnet war. Das sorgt nun für Diskussionen im Stadtrat. Tobias Ruff von der ÖDP/München-Liste wollte wissen, warum private Meinungen plötzlich als Werbung gelten, während die Stadt ihre eigene Kampagne „OlympiJa“ – inklusive eines Fotopunkts auf dem Oktoberfest – als normale Öffentlichkeitsarbeit bezeichnet.

Der Stadtschulrat Florian Kraus reagierte nun auf diese Fragen. Er erklärte, dass die Sache mit der „politischen Werbung“ komplizierter sei. Grund ist eine neue EU-Verordnung zum Thema Transparenz bei politischer Werbung, die im Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Seitdem stuft auch der Plattform-Betreiber Meta (Facebook/Instagram) gesellschaftspolitische Themen als politische Werbung ein und hat entsprechende Anzeigen in der EU gestoppt.

Die Stadt München betont, dass sie die Regeln der EU kennt und beachtet. In dem Fall mit dem Influencer Paul Bunne war die Stadtverwaltung jedoch gar nicht involviert. Bunne wurde von einem Dienstleister beauftragt, der wiederum im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums des Innern handelte. Die Stadt wusste von dieser Absprache nichts.

Ob die Stadt München ihre Kommunikation vor künftigen Bürgerentscheiden neutraler gestaltet, blieb in der Antwort des Stadtschulrats offen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Angelegenheit mit diesen Erklärungen erledigt ist.

Quelle: München – zur Originalmeldung

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