München: Stadtverwaltung rechtfertigt Bauen in Naturschutzgebieten
In München (Bayern) gibt es Streit um den Umgang mit Landschaftsschutzgebieten. Der Stadtrat Dirk Höpner von der München-Liste hatte die Stadtverwaltung gefragt, warum an einigen Stellen große Bauprojekte genehmigt werden, während an anderen sogar kleine Maßnahmen wegen des Naturschutzes verboten bleiben.
Ein konkretes Beispiel ist die Fauststraße 90 im Gebiet „Truderinger Wald“. Dort wurden mehrere Wohnblöcke inklusive Tiefgaragen beschlossen. Gleichzeitig lehnte die Stadt an der Friedrich-Creuzer-Straße eine Erweiterung des Gehwegs ab. Die Begründung: Der Naturschutz stehe im Weg.
Die Stadtverwaltung erklärt diesen Unterschied nun so: In der Fauststraße handele es sich um eine alte Sportanlage, die bereits versiegelt war. Wegen des hohen Wohnbedarfs in München sei die Nutzung für Wohnungen sinnvoll gewesen. Zudem wurden Ausgleichsmaßnahmen wie neue Grünverbindungen und Waldflächen geplant.
An der Friedrich-Creuzer-Straße sei die Lage anders. Dort liege das Gebiet nicht nur im allgemeinen Landschaftsschutz, sondern zusätzlich in einem besonders geschützten Bereich, den „Restflächen der Perlacher Heide“. Für diesen Bereich gelte ein striktes Verbot, Wege zu verändern oder neu anzulegen. Eine Gleichbehandlung beider Fälle sei deshalb rechtlich gar nicht möglich.
Kritisch bleibt die Antwort der Stadt auf die Frage, wie oft seit 2020 in solchen Schutzgebieten gebaut wurde. Hier konnte die Verwaltung keine Zahlen liefern. Die Beamten gaben an, dass aufgrund von Personalmangel keine Kapazitäten für eine solche Recherche vorhanden seien. Es werde jedoch nur sehr selten Baugenehmigungen in diesen Gebieten erteilt.
Die Stadt sieht derzeit keinen Bedarf, die Richtlinien zu ändern. Zukünftig wolle man jedoch versuchen, bebaute Flächen offiziell aus den Schutzgebieten herauszunehmen, um die Grenzen sauberer zu ziehen. Über solche Änderungen entscheidet der Stadtrat.
Quelle: München – zur Originalmeldung