München: Stadt diskutiert über Strafen für Freier
In München (Landeshauptstadt Bayern) gibt es eine Diskussion darüber, wie mit Prostitution in sogenannten Sperrbezirken umgegangen wird. Die Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff von der Fraktion ÖDP/München-Liste hatten einen Antrag gestellt. Ihr Ziel: Menschen, die in der Prostitution arbeiten, sollen seltener Bußgelder zahlen. Stattdessen sollen die Freier, die diese Dienste in den verbotenen Zonen in Anspruch nehmen, stärker ins Visier der Behörden geraten.
Die Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller hat nun schriftlich darauf geantwortet. Sie erklärt, dass die Polizei und die Bußgeldstelle bereits versuchen, den Opferschutz zu berücksichtigen. Ob jemand eine Strafe bekommt, hänge immer vom Einzelfall ab.
Ein wichtiger Punkt des Antrags war die Bestrafung der Kunden. Hier gibt es jedoch ein rechtliches Problem. Die Stadt hatte bereits bei der Regierung von Oberbayern nachgefragt, ob man Freier rechtlich belangen könne. Die Antwort war negativ: Nach der aktuellen Gesetzeslage gelten Kunden nur als „notwendige Beteiligte“ und nicht als Täter. Damit bleiben sie derzeit straflos. Um das zu ändern, müssten die Gesetze auf Bundesebene angepasst werden.
Auch zum Thema Ausstieg aus der Prostitution gab es Fragen. Die Polizei gibt bei Kontrollen zwar Informationen zu Beratungsstellen wie Mimikry, Jadwiga oder Solwodi weiter. Das Sozialreferat betont jedoch, dass die Hilfe freiwillig sein muss. Eine systematische Aufnahme in Programme würde laut Stadt eher wie eine Strafe wirken. Eine Ausnahme gibt es nur bei Minderjährigen, da hier der Kinderschutz sofort greift.
Zuletzt ging es um das sogenannte „Nordische Modell“. Dabei werden die Käufer von sexuellen Leistungen kriminalisiert, nicht die Verkaufsseite. Die Stadt verweist hier auf die Bundesregierung, die sich 2017 gegen ein solches Verbot und für das Prostituiertenschutzgesetz entschieden hatte. Aktuell arbeitet eine Expertenkommission an Verbesserungen für dieses Gesetz. Die Ergebnisse werden Mitte 2027 erwartet. Erst danach könne die Stadt entscheiden, ob sie weitere Maßnahmen ergreift.
Quelle: München – zur Originalmeldung