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München lehnt Pendlerparkplatz an der A92 ab

Ein Plan für einen neuen Parkplatz und Expressbusse zur Entlastung des Allacher Tunnels ist gescheitert. Die Stadt sagt Nein zu dem Vorschlag von CSU und Freien Wählern.

Einige Stadtratsmitglieder der CSU und der Freien Wähler hatten eine Idee, um den Verkehr während der Sanierung des Allacher Tunnels in München (Bayern) zu beruhigen. Sie wollten an der Autobahnausfahrt der A92 an der Staatsstraße 2342 einen Pendlerparkplatz einrichten. Von dort aus sollten Expressbusse – vielleicht sogar fahrerlose, autonome Busse – die Leute zur S-Bahn-Station S1 oder zur U-Bahn U2 nach Feldmoching bringen.

Doch der Mobilitätsreferent Georg Dunkel hat diesen Antrag nun abgelehnt. Die Stadt begründet das mit mehreren Punkten. Erstens liegt die Kreuzung von A92 und Staatsstraße 2342 außerhalb der Stadtgrenze. Dort hat München schlichtweg nichts zu entscheiden.

Sollte man Flächen innerhalb der Stadtgrenze nutzen, gäbe es ein weiteres Problem: Das Gebiet ist ein Landschaftsschutzgebiet. Autos dort abzustellen, wäre eine Ordnungswidrigkeit und würde Bußgelder nach sich ziehen. Ein Parkplatz ist dort also rechtlich kaum machbar.

Zudem hält die Stadt Shuttle-Systeme für zu teuer und zu aufwendig. Man wolle Park-and-Ride-Anlagen lieber direkt an die Schienen anbinden, statt Umwege über Busse zu bauen. Besonders bei autonomen Bussen gebe es derzeit noch zu viele Hürden bei den Genehmigungen.

Die Stadt hat die Situation bereits im Rahmen des Projekts „Mobile Zukunft München“ untersuchen lassen. Dabei wurden über 50 Maßnahmen geprüft. Am Ende blieben zehn konkrete Projekte übrig, wie etwa eine bessere Kommunikation der Autobahn GmbH oder die Anpassung von Arbeitszeiten in Firmen. Ein neuer Parkplatz an der A92 gehörte nicht dazu, weil Gutachter errechnet hatten, dass dies kaum eine spürbare Entlastung für den Tunnel bringen würde.

Damit ist die Angelegenheit für die Stadtverwaltung abgeschlossen. Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, etwa in Eschenried oder Karlsfeld, liegen in der Hand der zuständigen Landratsämter oder der Autobahn GmbH.

Quelle: München – zur Originalmeldung

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