München lehnt eigene Richtlinie für Tariftreue ab
Mehrere Stadtrats-Mitglieder der SPD hatten am 16. März 2026 einen Antrag gestellt. Sie wollten, dass die Stadtverwaltung München (Bayern) prüft, ob es eine eigene Richtlinie zur Tariftreue geben kann. Das Ziel: Unternehmen, die Aufträge von der Stadt bekommen, sollen ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen.
Oberbürgermeister Dominik Krause hat nun geantwortet. Er sieht keine rechtliche Möglichkeit, eine solche eigene Regelung einzuführen. Die Stadt müsse sich an das strenge Vergaberecht halten. Werden hier Fehler gemacht, könnten Unternehmen das vor Gericht anfechten.
Zwar gibt es auf Bundesebene ein neues Bundestariftreuegesetz (BTTG). Dieses schreibt vor, dass bei Bundesaufträgen Tarifbedingungen gelten müssen. Doch dieses Gesetz gilt nicht für Kommunen wie München. Die Stadt kann jedoch indirekt davon profitieren: Wenn eine Firma gegen das Bundesgesetz verstößt, kommt sie in ein sogenanntes Wettbewerbsregister. Die Stadt fragt dieses Register bei größeren Aufträgen ab. Wer dort wegen Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte steht, kann im schlimmsten Fall von einem Auftrag ausgeschlossen werden.
Der Oberbürgermeister betont, dass die Stadt bereits jetzt Klauseln in ihren Verträgen hat. Darin steht, dass die Firmen das Mindestlohngesetz und allgemein verbindliche Tarifverträge einhalten müssen. Das sei aber das Maximum, was rechtlich möglich ist. Eine strengere, eigene Regelung der Stadt würde rechtlich nicht standhalten, da die Kommune keine Lücken schließen darf, die das bayerische Landesrecht lässt.
Damit ist das Thema für die Stadtverwaltung vorerst erledigt. Ob die SPD-Fraktion diesen Standpunkt akzeptiert oder weitere Schritte plant, ist nicht bekannt.
Quelle: München – zur Originalmeldung