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München fordert bessere Regeln für Miethöchstgrenzen

Die Stadt München begrüßt Pläne der Bundesregierung, die Kostenübernahme für Mieten in der Grundsicherung zu ändern. Bürgermeisterin Verena Dietl will damit verhindern, dass Menschen aus ihren Wohnungen gedrängt werden.

Seit dem 1. Juli gilt eine neue Regelung für Menschen, die Grundsicherung beziehen. Es gibt nun eine sogenannte absolute Miethöchstgrenze. Das bedeutet: Der Staat übernimmt die Mietkosten nur noch bis zum 1,5-fachen der normalen Mietobergrenze. Ziel dieser Regel ist es, extrem zu hohe Mieten zu stoppen.

Doch in der Praxis sorgt das für Probleme. Bürgermeisterin Verena Dietl warnt, dass vor allem alte oder pflegebedürftige Menschen betroffen sind. Wer seit Jahrzehnten in einer Wohnung lebt, kann nicht einfach schnellstmöglich umziehen. Die Stadt hatte deshalb bereits im Mai gemeinsam mit anderen Städten beim Bund auf diese Härtefälle hingewiesen.

Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales angekündigt, das Gesetz zeitnah zu überarbeiten. Bis dahin gibt es erste Hilfestellungen vom Bund und vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, wie die Regeln vorerst auszulegen sind.

Bürgermeisterin Dietl hat der Bundesministerin Bärbel Bas konkrete Forderungen geschickt. Erstens soll es eine feste Frist geben, bevor die Mietzahlungen gekürzt werden. So sollen Betroffene Zeit haben, eine Lösung zu finden, ohne sofort eine Kündigung zu riskieren. Zweitens will die Stadt, dass jeder Fall einzeln geprüft wird. So könnten Menschen mit gesundheitlichen Problemen oder besonderen Lebenslagen trotz hoher Miete in ihrer Wohnung bleiben.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft wohnungslose Menschen. In Notunterkünften oder bei Familien liegen die Kosten oft weit über der Grenze. Da die Stadt aber verpflichtet ist, diese Menschen unterzubringen, müsste sie die Differenz sonst selbst zahlen. Laut Dietl würde das für München vier bis sechs Millionen Euro an Zusatzkosten bedeuten. Deshalb fordert sie, dass die Miethöchstgrenze für die Unterbringung von Wohnungslosen gar nicht gelten darf.

Die Stadt arbeitet nun weiter mit dem Bund an der Umsetzung der neuen Regeln. Weitere Details zur genauen Ausgestaltung des Gesetzes liegen bislang nicht vor.

Quelle: München – zur Originalmeldung

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