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München: Betrunkener Mann attackiert Menschen am Ostbahnhof

Ein 32-Jähriger hat am Donnerstagabend zwei Männer angegriffen und später Polizisten bedroht. Er stand unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen.

Am Donnerstagabend kam es gegen 21 Uhr am Ostbahnhof in München (Bayern) zu einem heftigen Vorfall. Ein 32-jähriger Mann aus Afghanistan griff im Zwischengeschoss des Bahnhofs plötzlich einen 55-jährigen Spanier an und schlug ihm gegen den Oberkörper. Danach stritten die beiden Männer heftig.

Ein Zeuge bemerkte die Situation und versuchte, den Angreifer zu beruhigen. Ein weiterer Mann, ein 41-jähriger Deutscher, sah das Geschehen ebenfalls. Er riet dem angegriffenen Spanier, zur Bundespolizeidienststelle im Bahnhof zu gehen.

Als die Beteiligten vor dem Revier ankamen, schlug der 32-Jährige dem Deutschen plötzlich ins Gesicht. Der Spanier rief daraufhin die Bundespolizisten zu Hilfe. Ein weiterer Unbekannter sah den Angriff auf den 41-Jährigen und hielt den Verdächtigen fest, bis zwei Streifen der Polizei eintrafen. Kurz darauf verschwand dieser Helfer jedoch vom Ort.

Gegenüber den Beamten wurde der Mann immer aggressiver. Er wehrte sich, als die Polizisten ihn fesseln wollten. Dabei beschimpfte er die Einsatzkräfte und drohte ihnen sogar mit dem Tod. Ein Polizist verletzte sich bei dem Kampf leicht, konnte seinen Dienst aber fortsetzen.

Der 41-jährige Deutsche erlitt eine leichte Verletzung im Gesicht, der Spanier blieb unverletzt. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem Verdächtigen einen Wert von 1,67 Promille. Zudem war ein Drogenschnelltest positiv.

Der Mann hat keinen festen Wohnsitz in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft München I ordnete an, ihn heute einem Haftrichter vorzuführen. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen des Verdachts auf Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Widerstand gegen Beamte und wegen eines unerlaubten Aufenthalts.

Die Polizei sucht nun nach dem Zeugen, der den Mann festgehalten hat. Wer etwas weiß, soll sich unter der Telefonnummer 089 / 515550-0 bei der Bundespolizeiinspektion München melden.

Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Bundespolizeidirektion München – zur Originalmeldung

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