Meiningen führt neue Parkgebühren und digitale Tickets ein
In Meiningen (Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Thüringen) gelten ab dem 15. Juni 2026 neue Regeln für das Parken. Die Stadtverwaltung führt ein System mit verschiedenen Parkzonen und neuen Automaten ein. Viele dieser Geräte bieten digitale Tickets an, die man per E-Mail oder QR-Code auf dem Handy vorzeigt. Ein Papierschein hinter der Windschutzscheibe ist dann nicht mehr nötig.
Besonders wichtig für die Autofahrer: In den Zonen III bis V kann ab dem 1. Juni 2026 nur noch bargeldlos bezahlt werden. Das betrifft den Parkplatz Volkshaus, den Parkplatz am Landratsamt sowie die Lindenallee, den Bahnhofsvorplatz und den Park & Ride-Parkplatz. Wer unbedingt mit Münzen zahlen will, kann das nur noch an jeweils einem Automaten an der Reithalle in der Klostergasse oder in der Charlottenstraße tun. Für die Bezahlung können auch Apps wie EasyPark, Parkster, PayByPhone oder Stadtraum genutzt werden.
Die Gebühren fallen je nach Zone zu unterschiedlichen Zeiten an. In der Innenstadt (Zone I), in der Charlottenstraße, am Justizzentrum, in der Wettiner Straße sowie am Landratsamt und am Bahnhof gilt die Gebührenpflicht meist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr. Eine Ausnahme ist der Parkplatz Volkshaus sowie die Stellplätze für Reisebusse und Wohnmobile dort: Hier muss von Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr gezahlt werden. Wer nur kurz hält, kann optional ein Freiticket für 15 Minuten nutzen.
Es gibt Sonderregeln für bestimmte Gruppen. Anwohner in Zone I zahlen für eine Tageskarte nur einen Euro und für eine Wochenkarte fünf Euro. Hotelgäste in der gleichen Zone bekommen eine Tageskarte für 3,50 Euro. Menschen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis parken weiterhin kostenlos. Wer ein Elektroauto lädt, ist auf den passenden Plätzen ebenfalls von den Gebühren befreit, muss aber eine Parkscheibe nutzen.
Die Stadt warnt davor, die Zahlung zu vergessen. Der Vollzugsdienst kontrolliert die Flächen. Wer ohne gültiges Ticket parkt, muss mit einem Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit rechnen. Sollte ein Automat defekt sein, darf nur bis zur Höchstparkdauer geparkt werden, wobei die Parkscheibe zu verwenden ist.
Quelle: Henneberg – zur Originalmeldung