Meiningen führt neue digitale Parkgebühren ein
In Meiningen (Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Thüringen) wird das Parken moderner. Seit dem 15. Juni 2026 gelten neue Gebühren und Regeln für die Parkraumbewirtschaftung. Das wichtigste Ziel der Stadt: Weniger Papier und mehr digitale Abläufe.
Das bedeutet für die Autofahrer, dass es in vielen Bereichen keine klassischen Parkscheine mehr gibt, die man hinter die Windschutzscheibe legt. Stattdessen gibt es digitale Tickets. Diese bekommt man entweder per E-Mail oder als QR-Code auf dem Smartphone. Wer lieber Apps nutzt, kann EasyPark, Parkster, PayByPhone oder Stadtraum verwenden.
Auch beim Bezahlen gibt es eine große Änderung: In den meisten Zonen geht nur noch bargeldlos. Wer unbedingt mit Münzen zahlen will, muss auf den Parkplatz an der Reithalle in der Klostergasse oder auf die Flächen in der Charlottenstraße ausweichen. Dort gibt es noch jeweils einen Automaten für Bargeld.
Die Stadt hat verschiedene Zonen eingerichtet. In der Innenstadt (Zone I) sowie in den Zonen II, IV und V muss man von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr zahlen. Eine Ausnahme ist die Zone III am Parkplatz Volkshaus sowie die Bus- und Wohnmobilplätze dort: Hier gelten die Gebühren von Montag bis Sonntag von 08:00 bis 22:00 Uhr. Wer nur kurz hält, hat Glück: Es gibt optional ein Freiticket für 15 Minuten.
Besondere Regeln gibt es für Anwohner in der Innenstadt, für die die Tageskarte nur einen Euro kostet. Hotelgäste in Zone I zahlen 3,50 Euro für einen Tag. Menschen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis parken weiterhin kostenlos. Auch E-Autos sind während des Ladens auf den richtigen Plätzen gebührenfrei, sofern eine Parkscheibe im Auto liegt.
Wer die Zahlung vergisst, muss mit einem Bußgeld rechnen. Der Vollzugsdienst kontrolliert die Kennzeichen und leitet dann ein Verfahren ein. Falls ein Automat einmal kaputt ist, darf man bis zur maximalen Parkdauer parken, muss dann aber eine Parkscheibe nutzen.
Die Stadtverwaltung hat eine Liste mit Fragen und Antworten zusammengestellt, um den Bürgern den Umstieg zu erleichtern. Weitere Details stehen in der Parkgebührenordnung.
Quelle: Henneberg – zur Originalmeldung