Meiningen führt neue digitale Parkgebühren ein
In Meiningen (Thüringen) wird das Parken modernisiert. Seit dem 15. Juni 2026 gelten neue Gebühren und Regeln. Das wichtigste Ziel: Weniger Papier und mehr digitale Technik. Wer in der Stadt parkt, muss sich nun an verschiedene Zonen halten.
In der Zone I (Innenstadt) sowie in den Zonen II (Charlottenstraße, Justizzentrum, Wettiner Straße), IV (Parkplatz Landratsamt) und V (Lindenallee, Bahnhofsvorplatz und Park & Ride) wird von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr Geld verlangt. Eine Ausnahme ist die Zone III am Parkplatz Volkshaus sowie die Bus- und Reisemobilstellplätze dort: Hier muss man von Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr zahlen.
Ein großer Unterschied ist die Bezahlung. Seit dem 1. Juni 2026 geht das in den meisten Zonen nur noch bargeldlos. Wer keine Karte oder App hat, muss auf die wenigen Ausnahmen ausweichen. Nur an der Reithalle in der Klostergasse und in der Charlottenstraße gibt es noch Automaten, an denen man mit Münzen bezahlen kann. Ansonsten nutzen die Fahrer digitale Tickets per E-Mail, QR-Code oder Apps wie EasyPark, Parkster, PayByPhone und Stadtraum.
Ein Zettel hinter der Windschutzscheibe ist nicht mehr nötig, da die Tickets digital gespeichert werden. Wer schnell etwas erledigen muss, kann optional ein Freiticket für 15 Minuten nutzen. Die Stadt hat zudem Sonderpreise festgelegt: Anwohner in Zone I zahlen eine Tageskarte für 1 Euro und eine Wochenkarte für 5 Euro. Hotelgäste in Zone I kommen mit einer Tageskarte für 3,50 Euro davon.
Für Wohnmobile und Reisebusse gibt es in Zone III (Volkshaus) eigene Flächen. Hier kostet jede angefangene Stunde 50 Cent, eine Tageskarte liegt bei 3,50 Euro. Wer ein E-Auto lädt, parkt auf den entsprechenden Plätzen kostenlos, muss aber eine Parkscheibe auflegen, um den Start des Ladevorgangs zu belegen. Menschen mit einem gültigen Behindertenparkausweis parken weiterhin kostenlos.
Wer das Bezahlen vergisst, muss mit einem Knöllchen rechnen. Der Vollzugsdienst kontrolliert die Kennzeichen und leitet dann ein Verfahren ein. Wenn ein Automat defekt ist, darf man nur bis zur Höchstparkdauer parken und muss eine Parkscheibe nutzen.
Die Stadtverwaltung hat die Details in der Parkgebührenordnung zusammengefasst. Weitere Informationen finden sich in der Liste der Fragen und Antworten der Stadt.
Quelle: Henneberg – zur Originalmeldung