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Meiningen: Neue Grundsteuer-Regeln ab 2027

Für viele Hausbesitzer und Firmen in Meiningen ändern sich ab Januar 2027 die Grundsteuerbeträge. Die Stadt und das Finanzamt passen die Kosten an.

Ab dem 1. Januar 2027 gelten in Meiningen (Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Thüringen) neue Regeln für die Grundsteuer. Das Ziel ist eine gerechtere Verteilung: Wohnimmobilien sollen entlastet werden, während Nichtwohngrundstücke vermutlich mehr bezahlen müssen.

Betroffen sind alle bebaute Grundstücke. Dazu zählen zum Beispiel Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Geschäftsgrundstücke. Wer unbebaute Flächen besitzt oder in der Land- und Forstwirtschaft arbeitet, muss sich nicht kümmern, da sich hier nichts ändert.

Die Eigentümer müssen selbst nicht aktiv werden. Das Finanzamt Südthüringen berechnet die Beträge automatisch neu. Die entsprechenden Messbescheide wurden bereits im Juli 2026 verschickt. Die Stadt Meiningen bekommt diese Daten elektronisch und wird voraussichtlich Anfang 2027 die neuen Steuerbescheide an die Bürger schicken. Bis Ende 2026 bleiben die alten Bescheide gültig.

Wie hoch die Steuer am Ende genau ausfällt, hängt nicht nur vom Finanzamt ab. Auch der Stadtrat von Meiningen muss noch über den sogenannten Hebesatz entscheiden. Erst danach steht die endgültige Summe fest.

Wer seine Grundsteuer per SEPA-Lastschrift bezahlt, muss nichts ändern. Wer jedoch einen Dauerauftrag nutzt, sollte diesen erst anpassen, wenn der neue Bescheid für 2027 im Briefkasten liegt.

Die Stadt bittet darum, momentan keine Anfragen zur künftigen Steuerhöhe zu stellen. Eine genaue Berechnung ist derzeit noch nicht möglich. Bei Fragen zum Messbescheid ist das Finanzamt zuständig, bei Fragen zum eigentlichen Steuerbescheid hilft die Stadt Meiningen nach dem Versand weiter.

Quelle: Henneberg – zur Originalmeldung

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