Märkischer Kreis verbietet Handel mit Nikotinbeuteln
Im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) ist der Handel mit tabakfreien Nikotinbeuteln nicht mehr erlaubt. Die Kreisverwaltung hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit wird das Inverkehrbringen dieser sogenannten Nicotine Pouches im gesamten Kreisgebiet untersagt.
Bei den Beuteln handelt es sich um kleine Portionen, die Nikotin enthalten, aber keinen Tabak. Rechtlich gelten sie als neuartige Lebensmittel, die im Handel nicht zugelassen sind und die Gesundheit schädigen können. Besonders gefährlich sind sie für Kinder und Jugendliche. Durch Geschmacksrichtungen wie Minze, Lakritz oder verschiedene Fruchtaromen wirken die Beutel auf junge Leute attraktiv.
Das Problem ist die starke Wirkung. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung nimmt der Körper mindestens die Hälfte des Nikotins auf. Bei hochdosierten Beuteln liegt der Nikotinspiegel im Blut deutlich höher als bei einer normalen Zigarette. Bei Jugendlichen kann das Nikotin die Entwicklung des Gehirns stören und schnell zur Abhängigkeit führen. Das kann langfristig das Verhalten und das Belohnungssystem im Kopf verändern.
Mit dem Verbot will die Gesundheitsbehörde des Kreises den illegalen Verkauf stoppen. Die Lebensmittelüberwachung und die Ordnungsämter müssen nun nicht mehr bei jedem einzelnen Beutel prüfen, ob er gefährlich ist. Eine Laboruntersuchung des Nikotingehalts ist nicht mehr nötig, was die Arbeit der Behörden vereinfacht.
Die Maßnahme erfolgt auf Basis einer Vorlage des Landesverbraucherschutzministeriums. Nordrhein-Westfalen will den Kurs gegen den illegalen Handel mit diesen Produkten insgesamt verschärfen.