Lobbach: Neue Regeln für Bauanträge und Kita-Gebühren
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats von Lobbach (Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg) am 23. Juli 2026 standen mehrere Themen auf der Tagesordnung. Ein wichtiger Punkt betraf die Bauanträge in der Gemeinde. Da nun die Sommerferien anstehen, möchte der Rat den Bauherren entgegenkommen. Deshalb darf die Verwaltung während der sitzungsfreien Zeit nun selbst über Bauvorhaben entscheiden.
Es gibt dabei allerdings Ausnahmen. Projekte, die das Ortsbild wesentlich prägen oder in bestimmte Bereiche fallen (nach § 34 und § 35 BauGB), darf die Verwaltung nicht alleine beurteilen. Wenn Baugrenzen in großem Stil überschritten werden, muss der Technische Ausschuss entscheiden.
Auch bei den Kindergärten gibt es Neuigkeiten. Ab dem 1. September 2026 ändern sich die Elternbeiträge. Der Gemeinderat hat zugestimmt, dass die kirchlichen Träger die Höhe der Gebühren festlegen dürfen. Als Grundlage für diese Anpassungen dienen die Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände.
Zusätzlich wurden Experten für den Umlegungsausschuss der Gemeinde bestimmt. Dr. Matthias Neureither und sein Stellvertreter Andreas Hecht unterstützen den Ausschuss künftig als Vermessungsingenieure. Oliver Schnese wurde als bautechnischer Sachverständiger bestellt.
Zum Abschluss stimmte der Rat der Annahme von Spenden aus dem zweiten Quartal 2026 zu. Insgesamt 981,42 Euro fließen damit in die Heimatpflege und den Feuerschutz der Gemeinde.
Quelle: Lobbach – zur Originalmeldung