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Lobbach: Grillplätze im Wald wegen Brandgefahr gesperrt

Ab sofort dürfen in Lobbach keine Feuerstellen und Grillplätze im Wald genutzt werden. Die Behörden warnen vor einer hohen Waldbrandgefahr.

In Lobbach (Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg) ist das Grillen im Wald ab sofort verboten. Die untere Forstbehörde des Rhein-Neckar-Kreises hat die Sperrung aller Feuerstellen und Grillplätze angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass es zu einem Waldbrand kommt.

Besonders betrifft das Verbot den Grillplatz bei der Buchwaldhütte, der der Gemeinde gehört. Die Sperrung gilt ab dem 17. Juli 2026 und bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Wer genau wissen will, was die Behörde festgelegt hat, kann die offizielle Bekanntmachung auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung nachlesen.

Zusätzlich erinnert die Gemeinde an das allgemeine Rauchverbot im Wald. Dieses gilt gesetzlich sowieso immer in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober. Die Bewohner und Besucher werden dringend gebeten, sich an diese Regeln zu halten, um die Natur zu schützen.

Quelle: Lobbach – zur Originalmeldung

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