Lichtenstein: Grillstellen wegen Waldbrandgefahr gesperrt
In Lichtenstein (Hessen) ist es ab dem 31. Juli 2026 vorerst verboten, die öffentlichen Grillstellen zu nutzen. Die Gemeinde hat diese Maßnahme angeordnet, weil die Waldbrandgefahrenstufe derzeit sehr hoch ist. Wer zu den Grillplätzen kommt, wird dort durch Schilder darauf hingewiesen, dass ein Feuer verboten ist.
Die Behörden warnen eindringlich vor offenem Feuer im Wald oder in der Nähe von Waldstücken. Auch Zigaretten dürfen nicht einfach weggeworfen werden. Besonders gefährlich ist es, auf trockenem Gras zu parken. Die heißen Teile eines Autos können dort nämlich einen Brand auslösen.
Zusätzlich ist es untersagt, Gartenabfälle oder anderes Material im Freien zu verbrennen. Die Gemeinde nimmt hierfür keine Anmeldungen entgegen. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Geldstrafe rechnen, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Sollte es trotz der Verbote zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 gerufen werden. Die aktuelle Gefahrenstufe kann online beim Deutschen Wetterdienst unter www.dwd.de/waldbrandinfo eingesehen werden. Die Gemeinde informiert die Bürger, sobald die Gefahr gesunken ist und das Feuermachen wieder erlaubt wird.