Bürgermeisterwahl in Lichtenstein am 18. Oktober
Die Amtszeit des aktuellen Bürgermeisters läuft aus, deshalb muss in Lichtenstein neu gewählt werden. Die Bürger entscheiden am Sonntag, den 18. Oktober 2026, wer das Amt für die nächsten acht Jahre übernehmen soll.
Damit jemand direkt gewählt wird, muss die Person mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen bekommen. Wenn das nicht passiert, gibt es eine Stichwahl. Dann treten die zwei Kandidaten gegeneinander an, die beim ersten Mal die meisten Stimmen geholt haben. Diese Stichwahl ist für Sonntag, den 8. November 2026, geplant. Sollten beide Kandidaten exakt gleich viele Stimmen erhalten, wird das Ergebnis durch ein Los entschieden.
Wählen dürfen alle Deutschen sowie Staatsbürger anderer EU-Länder, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Man muss seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Die meisten Wahlberechtigten werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Es gibt jedoch Menschen, die einen schriftlichen Antrag stellen müssen, um wählen zu dürfen. Das gilt zum Beispiel für Menschen ohne festen Wohnsitz, die sich aber seit drei Monaten gewöhnlich in der Gemeinde aufhalten. Auch wer innerhalb der letzten drei Jahre weggezogen ist und nun zurückgekehrt ist, muss unter bestimmten Bedingungen einen Antrag stellen. Das gilt ebenso für EU-Bürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen.
Die passenden Formulare liegen im Bürgerbüro am Rathausplatz 15 in Lichtenstein bereit. Wer einen Antrag auf Eintragung stellen will, muss dies schriftlich tun. Die Unterlagen müssen spätestens bis Sonntag, den 27. September 2026, beim Bürgermeisteramt am Rathausplatz 17 eingehen. Menschen mit Behinderungen können sich beim Ausfüllen der Anträge von einer anderen Person helfen lassen.