Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) und im restlichen Landkreis herrscht derzeit extremes Niedrigwasser. Die Sonne brennt, und viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das führt dazu, dass im Wasser weniger Sauerstoff vorhanden ist, was für Fische und andere Lebewesen großen Stress bedeutet.
Deshalb greift jetzt eine Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut. Sie beschränkt oder untersagt die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Aktuell gilt für fast den gesamten Landkreis ein striktes Wasserentnahmeverbot. Das betrifft alle Fließgewässer wie Bäche, Flüsse und Kanäle, aber auch Weiher und Seen. Nur Entnahmen aus dem Rhein oder solche, die offiziell wasserrechtlich zugelassen sind, sind erlaubt.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei Referenzpegeln ab. In St. Blasien liegt die Grenze an der Hauensteiner Alb bei 20 Zentimetern, in Oberlauchringen am Kotbach bei 15 Zentimetern und an der Wutach bei 55 Zentimetern. Sobald diese Werte erreicht oder unterschritten werden, tritt das Verbot in Kraft. An der Hauensteiner Alb und am Kotbach ist das bereits passiert. In der Wutach ist der Pegel fast erreicht, sodass dort bald ebenfalls ein Verbot gelten wird.
Wer wissen will, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann die Seite hvz.baden-wuerttemberg.de nutzen oder die App „Meine Pegel“ herunterladen. Es gibt auch eine automatische Telefonansage unter +49 721 9804-61.
Weitere Details zur Rechtsverordnung und eine Übersichtskarte finden Interessierte auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung