Klettgau führt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein
Ab sofort gibt es in Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) neue Regeln für alle, die Beiträge für das Gemeindeblatt einreichen. Seit dem 2. August 2026 gilt eine Pflicht zur Kennzeichnung von Inhalten, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden. Das betrifft zum Beispiel Texte aus ChatGPT oder Grafiken aus Canva.
Die Gemeinde muss diese Regeln umsetzen, weil sie im EU AI Act festgelegt wurden. Die Bundesnetzagentur prüft, ob die Vorgaben eingehalten werden. Wenn Inhalte nicht richtig markiert sind, drohen dem Herausgeber des Gemeindeblattes hohe Bußgelder. Die Gemeinde Klettgau hat angekündigt, dass sie solche Strafzahlungen im Ernstfall an die Menschen weitergeben könnte, die den Text oder das Bild geschrieben haben.
Konkret bedeutet das: Alle realistisch wirkenden Bilder, Audio- oder Videodateien müssen als künstlich erzeugt markiert werden. Bei Texten ist es etwas anders. Diese müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie von öffentlichem Interesse sind und kein Mensch sie mehr überarbeitet hat. Sobald eine Person den Text redaktionell bearbeitet und die Verantwortung dafür übernimmt, ist keine Kennzeichnung mehr nötig.
Die Markierung muss gut sichtbar sein, aber die Stelle ist egal. Mögliche Formulierungen sind „Mit KI erstellt“, „Mit KI generiert“ oder „Mit KI bearbeitet“. Beiträge, die erkennbar von einer KI stammen, aber nicht markiert sind, wird die Gemeinde künftig ablehnen.
Wer Fragen zur Umsetzung hat, kann sich an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung