Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Natur: In den warmen, flachen Gewässern ist zu wenig Sauerstoff, was für Fische und andere Tiere lebensgefährlich sein kann.
Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. Für fast den gesamten Landkreis gilt aktuell ein Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das betrifft alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie Weiher und Seen. Egal wie das Wasser entnommen wird, es ist derzeit untersagt. Ausgenommen sind nur der Rhein und Entnahmen, für die es bereits eine offizielle wasserrechtliche Genehmigung gibt.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. In St. Blasien liegt die Grenze an der Hauensteiner Alb bei 20 Zentimetern. In Oberlauchringen gelten 55 Zentimeter für die Wutach und 15 Zentimeter für den Kotbach. Sobald diese Werte erreicht oder unterschritten werden, tritt das Verbot in Kraft.
Aktuell sind die kritischen Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder sogar unterschritten. Auch in der Wutach sinkt der Pegel schnell und nähert sich der Grenze.
Wer wissen will, wie hoch das Wasser gerade steht, kann die Pegelwerte über die App „Meine Pegel“, auf der Seite der Hochwasservorhersagezentrale (hvz.baden-wuerttemberg.de) oder per Telefon unter +49 721 9804-61 abfragen. Weitere Details zur Verordnung gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung