Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Die Sonne brennt und die Temperaturen sind hoch. Das führt dazu, dass viele Bäche und Flüsse im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) nur noch wenig Wasser führen. Manche Gewässer sind bereits zu schmalen Rinnsalen geschrumpft oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Fische und anderen Tiere, die im Wasser leben. Da das Wasser wärmer wird, sinkt der Sauerstoffgehalt, was für die Lebewesen lebensgefährlich sein kann.
Um die Natur zu schützen, greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es aktuell verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen, Kanälen, Weihern oder Seen zu entnehmen. Das gilt egal, auf welche Weise das Wasser entnommen werden soll. Nur der Rhein ist von diesem Verbot ausgenommen, ebenso wie Entnahmen, für die es bereits eine offizielle wasserrechtliche Genehmigung gibt.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. In St. Blasien liegt die Grenze an der Hauensteiner Alb bei 20 Zentimetern, am Kotbach in Oberlauchringen bei 15 Zentimetern und an der Wutach in Oberlauchringen bei 55 Zentimetern. Sobald diese Werte erreicht oder unterschritten werden, tritt das Verbot in Kraft.
Aktuell sind die kritischen Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder sogar unterschritten. Deshalb gilt das Verbot momentan für fast den gesamten Landkreis. Auch bei der Wutach ist der Pegelstand fast an der Grenze, sodass dort vermutlich bald ebenfalls ein Verbot gilt.
Wer wissen möchte, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann die Seite der Hochwasservorhersagezentrale des Landes nutzen oder die App „Meine Pegel“ herunterladen. Es gibt auch eine Telefonansage unter 0721 9804-61 bis -65. Weitere Details zur Rechtsverordnung stehen auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung