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Klettgau führt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wer Texte oder Bilder mit Künstlicher Intelligenz erstellt, muss dies im Gemeindeblatt künftig angeben. Die Gemeinde Klettgau setzt damit neue EU-Regeln um.

In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gelten seit dem 2. August 2026 neue Regeln für alle, die Beiträge für das Gemeindeblatt einreichen. Wer Bilder, Flyer, Anzeigen oder Texte mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt hat, muss dies deutlich machen. Das betrifft zum Beispiel Inhalte, die mit Programmen wie ChatGPT oder Canva erstellt wurden.

Hintergrund ist ein Gesetz der Europäischen Union, der sogenannte EU AI Act. Die Bundesnetzagentur prüft nun, ob diese Transparenzregeln eingehalten werden. Wenn Inhalte nicht richtig gekennzeichnet sind, drohen dem Herausgeber des Gemeindeblatts, also der Gemeinde Klettgau, hohe Bußgelder.

Die Gemeinde zieht deshalb eine klare Konsequenz: Beiträge, die offensichtlich von einer KI stammen, aber nicht markiert sind, werden abgelehnt. Zudem behält sich die Verwaltung vor, eventuelle Bußgelder an die Menschen weiterzureichen, die den Text oder das Bild verfasst haben.

Was genau markiert werden muss, ist festgelegt: Realistisch wirkende Bilder, Audio- oder Videodateien müssen immer als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden. Bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse gilt die Pflicht nur dann, wenn der Text direkt von der KI kommt und kein Mensch ihn mehr redaktionell überarbeitet hat. Sobald ein Mensch den Text anpasst und die Verantwortung dafür übernimmt, ist keine Kennzeichnung nötig.

Die Markierung kann an jeder Stelle stehen, solange sie gut sichtbar ist. Als Beispiele nennt die Gemeinde Formulierungen wie „Mit KI erstellt“, „Mit KI generiert“ oder „Mit KI bearbeitet“.

Wer Fragen zu den neuen Regeln hat, kann sich an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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