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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit gelten im Landkreis Waldshut strenge Regeln für die Wasserentnahme. In weiten Teilen der Region ist es derzeit verboten, Wasser aus Gewässern zu holen.

Die Sonne brennt und die Temperaturen steigen. Das hat zur Folge, dass viele Bäche und Flüsse im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) nur noch sehr wenig Wasser führen. Manche Gewässer sind bereits zu schmalen Rinnsalen geschrumpft oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Fische und anderen Tiere, die dort leben. Da das Wasser wärmer wird, sinkt der Sauerstoffgehalt, was für die Lebewesen im schlimmsten Fall tödlich endet.

Um die Natur zu schützen, greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. Diese regelt, wann man kein Wasser mehr aus oberirdischen Gewässern entnehmen darf. Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab: der Hauensteiner Alb in St. Blasien (Grenze 20 cm), der Wutach in Oberlauchringen (Grenze 55 cm) und dem Kotbach in Oberlauchringen (Grenze 15 cm).

Aktuell sind die kritischen Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder sogar unterschritten. Deshalb gilt für fast den gesamten Landkreis ein striktes Wasserentnahmeverbot. Auch an der Wutach ist der Pegel fast so niedrig, dass dort bald ebenfalls ein Verbot in Kraft treten wird.

Das Verbot betrifft alle Entnahmen aus Bächen, Flüssen, Kanälen, Weihern und Seen. Egal auf welche Weise das Wasser entnommen wird, es ist untersagt. Ausgenommen vom Verbot sind nur Entnahmen aus dem Rhein sowie solche, für die es bereits eine offizielle wasserrechtliche Genehmigung gibt.

Wer wissen möchte, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder die Seite der Hochwasservorhersagezentrale besuchen. Es gibt zudem eine automatische Telefonansage unter +49 721 9804-61, über die man sich informieren kann. Weitere Details stehen auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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